Was tun, wenn der Sterbefall an einem öffentlichen Ort eintritt

Bei aktuellen Sterbefällen und dringenden Fragen bitten wir um Ihren Anruf.

Sie können uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01/945 39 35 anrufen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die notwendigen Schritte und die Abläufe aufzeigen, die im Sterbefall zu beachten sind.

Wenn sich der Todesfall an einem öffentlichen Ort ereignet:

  • ✓  Sie werden von der Polizei über den Todesfall verständigt. Dabei wird Ihnen
    mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde.
  • ✓  Sobald Sie vom Todesfall benachrichtigt wurden, kontaktieren Sie uns.

KONTAKTIEREN SIE UNS FÜR KOSTENLOSE BERATUNG. WIR STEHEN IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG! 

Sie erreichen uns täglich 24 Stunden unter der Nummer: 01/945 39 35 oder 0664/174 39 46.

Sie können uns gerne auch direkt in unserem Beratungszentrum im 10. Bezirk, Raaber-Bahn-Gasse 15, besuchen und sich von unserem Personal am Ort kostenlos beraten lassen. Nur nach Voranmeldung möglich.